Umstrittene Neufassung der Straßenreinigungsgebühren ab 2019 ohne
Bürgerbeteiligung
FWM: Bürger bleiben außen vor!
Mayen. Bei der nächsten Stadtratssitzung plant die Verwaltung, eine neue Satzung
für die Straßenreinigung beschließen zu lassen. In der Vorlage wird argumentiert, dass in
Praxis und Fachliteratur die Mängel bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühr nach dem
Frontmetermaßstab diskutiert werden, von daher wird ab 2019 ein Wechsel auf den
Flächenmaßstab oder Quadratwurzelmaßstab vorgeschlagen. Das bedeutet für die Mayener
Bürger, dass erstens die gesamte Grundstücksfläche (statt Frontmeter) für die Berechnung der
Straßenreinigungsgebühr herangezogen wird und zweitens, dass zukünftig auch alle
Hinterliegergrundstücke betroffen wären. Dabei ist der Fraktionsvorsitzende der FWM, Hans-
Georg Schönberg, sehr verärgert über die Art und Weise, wie hier die Verwaltungsspitze
versucht, diese Neufassung der Straßenreinigungssatzung an den Bürger zu bringen: „Wo
bleibt die Bürgerbeteiligung bei solchen weit reichenden Änderungen? So geht’s nicht!” Nach
Ansicht der Freien Wähler ist eine Bürgerinformation bei diesem sensiblen Thema
unerlässlich, nicht zuletzt, um auch die Hintergründe der Neufassung transparent zu machen.
Am 01.01.2015 beschloss der Stadtrat gegen die Stimmen der FWM eine Erhöhung von 1,08
Euro auf 1,38 Euro je gereinigten Straßenmeter (pro Einsatzfahrt). Damit nicht genug! Zum
01.01.2017 fand dann nochmals eine kräftige Gebührenerhöhung von 1,38 Euro auf 2,00
Euro statt. Diese fast Verdopplung der Kehrgebühr innerhalb von nur zwei Jahren wurde
damit begründet, dass verwaltungsintern nicht alle Kosten sachgerecht bei der
Gebührenkalkulation verrechnet wurden.
„Das kann man glauben oder nicht“, so Schönberg,
der auch feststellte, dass „nicht nur bei der Ermittlung der Kosten sondern auch bei der
Erhebung der möglichen Einnahmen fehlerhaft gearbeitet wurde Und dies mit gravierenden
Auswirkungen. Denn die Verwaltung hat die gültige Straßensatzung nie richtig umgesetzt, da
nur vereinzelt (statt alle) Hinterliegergrundstücke einer erschlossenen Straße mit einer
Gebührenpflicht veranlagt wurden. Wäre die Verwaltung jedoch satzungsgemäß richtig und
konsequent vorgegangen, dann wäre die vorgenommene extreme Erhöhung in nur 2 Jahren
nicht nötig gewesen. Stattdessen wurden über Jahre hinweg nur die direkten Straßenanlieger
zur Kasse gebeten. Diese Tatsache ist nicht nur eine unfaire Ungleichbehandlung, sondern
auch ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und verstößt gegen
geltendes Recht.“ Schönberg stellt deshalb fest, dass jetzt die Verwaltung so tue, als würden
erst jetzt – ab 2019 - mit der neuen Satzung die hinterliegenden Grundstücke erstmals
veranlagt. Das sei aber falsch!
Sollte der Stadtrat am Donnerstag die neue Satzung tatsächlich gegen die „Nein“-Stimmen
der FWM beschließen, dann wäre dies ein Paradebeispiel dafür, dass die immer wieder
angepriesene Bürgerbeteiligung nur eine leere Versprechung ist.
Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass der bisherige „Frontmetermaßstab“ ab 2019 durch den
„Quadratwurzelmaßstab“ ersetzt werden soll, vom Flächenmaßstab ist keine Rede mehr.
Diese Absicht verkündete der Fraktionsvorsitzende der CDU, B. Mauel, bei der vergangenen
Haupt- und Finanzausschusssitzung. Das würde bedeuten, dass der neue
Veranlagungsmaßstab überwiegend große Grundstücke (vor allem Gewerbegrundstücke)
entlastet. Somit würden die Einnahmen, die durch die hinterliegenden Grundstückseigentümer
neu erbracht würden, fehlgeleitet. Das heißt auch, dass die Bürgerinnen und Bürger,
die bisher schon die drastischen Erhöhungen der letzten Jahre zu zahlen hatten, in den
meisten Fällen wiederum erneut erhöhte Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen. Sparen
werden nur die Eigentümer großer Grundstücke. Die Neuverteilung geht also wieder mal zu
Lasten des kleinen Bürgers.
Ein Beispiel hierfür ist der gesamte Bereich des Wohngebietes Hinter Burg. Ab 2019 werden
dann viele Eigentümer von hinterliegenden Grundstücken erstmalig einen Gebührenbescheid
für die Straßenreinigung erhalten. Diese neu generierten Einnahmen der Stadt entlasten mit
Hilfe des „Quadratwurzelmaßstabes allerdings größtenteils Besitzer großer Gewerbegrundstücke
statt den normalen Bürger.
Insgesamt bewertet die FWM deshalb die Verfahrensweise und die neu angestrebte
Berechnungspraxis als nicht zeitgerecht und bürgerfreundlich! Spätestens mit den
Gebührenbescheiden (Frühjahr 2019) wird die Kritik kommen, da viele Gebührenbescheide
erstmalig den Grundstückseigentümern ins Haus flattern. Dadurch werden aber auch
Gebäudenebenkosten für EigentümerInnen und die Nebenkosten für MieterInnen höher.
Bedenken bestehen bei den Freien Wählern auch hinsichtlich der Notwendigkeit, ob
überhaupt verschiedene Straßenzüge mehrmals in der Woche gekehrt werden müssen (was
sich ja auch mehrfach bei den Gebühren niederschlägt), während andere aufgrund
Kapazitätsproblemen überhaupt nicht gekehrt werden können (Neubaugebiete).
Aufgrund des gesamten Sachverhaltes fordert die FWM-Fraktion ein Moratorium und eine
Überarbeitung des Satzungsentwurfs nach gründlicher Bürgerinformation über die
Berechnungsmethoden und deren Auswirkung sowie eine Beteiligung der Betroffenen.
„Sinnvoll wäre vor einer endgültigen Entscheidung mit so großer Tragweite eine
Einwohnerversammlung“, stellt deshalb der Stellvertretende FWM-Fraktionsvorsitzende
Michael Helsper fest. Gleichzeitig appelliert die FWM-Fraktion an die anderen Gruppierungen
im Rat, der Verwaltungsvorlage in ihrer jetzigen Form nicht zuzustimmen. „Wenn die
etablierten Parteien jedoch die Neuregelung gegen die Bürger durchsetzen, können wir uns
Diskussionen um Bürgerbeteiligungsleitlinien auch sparen“, so Schönberg abschließend.