Für welchen Bereich wird über den wiederkehrenden Beitrag diskutiert?
Nur für das Niederschlagswasser. Ursache ist das jahrelange Defizit im
Abwasserbereich. Hier müssen aufgrund des deutlichen Rückgangs der
Schmutzwassermengen neue Gebührenstrukturen geschaffen werden!
Wie wurde bisher abgerechnet?
Bisher wurde hauptsächlich die Schmutz- und Oberflächenwasser zur Kostenberechnung
herangezogen. Der Hauptkostenträger ist das Niederschlagswasser, wenn man z.B.
die Kanalbaukosten zugrunde legt.
Dem wurde aber bisher nur teilweise Rechnung getragen in Form der Berechnung der
Oberflächenwassermenge der tatsächlich versiegelten Flächen.
Was will der wiederkehrende Beitrag für das Niederschlagswasser?
Er will durch die Einführung eines konstanten verbrauchsunabhängigen Faktors
zur Deckung der Kosten für die Abwasserbeseitigung eine gerechtere Verteilung
der Kosten. Denn er bindet gemäß dem Verursacherprinzip alle bebaubaren
Grundstücke nach ihrer theoretischen Nutzungsmöglichkeit ein.
Was heißt das konkret?
Sobald die Möglichkeit zur Nutzung des Kanals gegeben ist, wird das Grundstück
entsprechend den Bebauungsplanvorgaben flächenmäßig erfasst. Der wiederkehrende,
grundstücksbezogene Beitrag ist also verbrauchsunabhängig.
Zählt die ganze Grundstücksfläche?
Nein. Die städtischen Gremien haben die Möglichkeiten auch Tiefenbeschränkungen
vorzunehmen und damit Härten bei großen Grundstücken zu vermeiden.
Betritt die Stadt Mayen hier Neuland?
Nein, z.B. haben fast alle Verbandsgemeinden und größeren Städte im Umkreis diesen
Gebührenweg gewählt. Er ist gerechter und für die Mehrzahl der Grundstückseigentümer
eine Entlastung, da die Kosten auf ALLE Baugrundstücke verteilt werden.