Die Dachgestaltungssatzung für die Kernstadt, ist bis zum 9. Dezember 2005 offengelegt.
weitere Presseberichte zur Dachgestaltungssatzung
Mayen. Wie Ihnen aus der Presse bekannt sein dürfte, hat die Offenlegung
der "Satzung über die Gestaltung von Dächern von Gebäuden
(Dachgestaltungssatzung) der Stadt Mayen" begonnen. Bis zum 09. Dezember
2005 erhalten damit alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Möglichkeit
zum jetzigen Entwurf dieser Satzung Stellung zu nehmen. Inhaltlicher Kernpunkt
dieser neuen Regelung ist die Vorschrift, im Kernbereich der Innenstadt für
Gebäude nur noch Schiefereindeckungen aus einem heimischen Vorkommen (Eifel)
bzw. Schiefer, der in Form, Farbe und Struktur gleich ist, zuzulassen.
Für die FWM-Stadtratsmitglieder stehen dabei u.a. folgende Kritikpunkte im
Mittelpunkt:
Politische Gründe:
Höhere Kosten für die Bürger für Altbausanierungen und Neubauten. Die
hochpreisige Gestaltung (Schiefer) könnte sich als Investitionsbremse
herausstellen.
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Versteckte Subventionen für Schieferunternehmen!
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Kein Förderprogramm der Stadt - sie wird keine Zuschüsse gewähren.
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Zusätzliche Bürokratisierung - wer kontrolliert diese Gestaltungssatzung?
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Kein Gestaltungsspielraum - Die Gestaltungssatzung (Zone A) lässt dem
Eigentümer keinen ausreichenden Spielraum bei der Gestaltung ihrer
Dachflächen, weder bei der Material- noch bei der Farbwahl.
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Ahndung von Ordnungswidrigkeiten - kann entsprechend § 87 Abs. 2 der
Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00
EUR geahndet werden.
Rechtliche Gründe:
Versteckte Subventionen - Wettbewerbsverzerrung durch Monopolbildung!
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Die Ermächtigungsgrundlage für eine solche Gestaltungssatzung fehlt, da
die Kernstadt nicht unter Denkmalschutz steht. Die Gründe für eine
solchen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit und in die Eigentumsfreiheit
sind nicht rechtlich abgesichert. Nach Meinung der FWM liegt hier eine
Befugnisüberschreitung vor.
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Bedenkliche Abwägung - Welcher Schiefer ist gleich schwarz, gleich
in der Form, gleich in der Struktur wie der Eifel Schiefer?
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Ausnahmen und Befreiungen sollten im Einzelfall (Härtefälle) möglich sein.
Fazit:
Die von der Verwaltung ausgearbeitete neue Dachgestaltungssatzung für die
Kernstadt halten wir
für einen unglaublichen Vorgang, dass nunmehr die Bürger der Kernstadt ausschließlich
Schiefer aus heimischen Vorkommen (Eifel) als Dachmaterial ihrer Häuser verwenden
dürfen. Das bedeutet höhere Kosten für Altbausanierungen und Neubauten sowie
Wettbewerbsverzerrung durch eine unzulässige Monopolbildung. Die Dachsatzung, die
wir als zu weitgefasst, zu investoren- und bürgerfeindlich empfinden, wird von
der CDU, SPD und FDP favorisiert.
Bitte beteiligen Sie sich als Bürger/in Mayens an diesem Offenlegungsprozess und teilen Sie Ihre Sicht der Stadtverwaltung mit. Dies kann in einem eigenständigen Schreiben Ihrerseits, aber auch mit dem beiliegenden Vordruck geschehen. Jede individuelle und gemeinschaftliche Mitteilung von Anregungen/Bedenken zur Dachgestaltungssatzung an die Stadtverwaltung Mayen im Rahmen der Offenlegungsfrist bis zum 9. Dezember 2005 ist ein Beitrag zur kommunalen Mitbestimmung! |
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Braucht Mayen wirklich diese Dachgestaltungssatzung? Wir sagen, nein!
Denn:
Die bisherige Tradition der Dachgestaltung und die Bebauungspläne
der Stadt Mayen
kennen unterschiedliche Farbregelungen und verschiedene Dachmaterialien. Zu keiner
Zeit war Schiefer das einzige heimische Bedachungsmaterial in Mayen. Schon seit
Jahrhunderten werden im Raum Mayen auch Tonziegel verwendet; historisch belegen
dies die Tonscherbenfunde bei den Ausgrabungen an der Genovevaburg, aber auch
die Existenz der alten Ziegelei in Mayen. Deshalb gab es in Mayen immer auch
neben Natur- und Kunstschiefereindeckungen der Farbpalette dunkelgrau/schwarz
die heimische Ziegeleindeckung in "ziegelbraun"!
Die geplante Mayener Dachgestaltungssatzung ist wie jede
neue Regulierung ein
zusätzlicher Schritt der Bürokratisierung: Dabei stellt sie mit ihrer Formulierung
"Im Kernbereich der Innenstadt (Gestaltungszone A) ist ausschließlich Schiefer
aus einem heimischen Vorkommen (Eifel) bzw. Schiefer, der in Form, Farbe und
Struktur gleich ist, in altdeutscher und deutscher Deckung, sowie in
Schuppendeckung zulässig" einen nicht unerheblichen Eingriff in die
Gestaltungsfreiheit und Eigentumsgarantie der Hausbesitzer dar. Hier bleibt
zu fragen, ob die der neuen Dachgestaltungssatzung zugrunde liegenden Belange
tatsächlich so gewichtig sind, dass sie einen so bedeutenden Eingriff
rechtfertigen?
Die genaue Formulierung "Schiefer aus einem heimischen Vorkommen
(Eifel)" und "Schiefer, der in Form, Farbe und Struktur gleich ist"
stellt de facto eine Monopolisierung des Schiefers als einziges und heimisches
Bedachungsmaterial dar, die per Rahmenvorschrift für Neueindeckung und Erneuerung
durchgesetzt werden soll. Demgegenüber ist festzuhalten, dass eine Favorisierung
des Schiefers (als Material und Farbe) gerade nicht zur Diskriminierung anderer
heimischer Dachbedeckungen führen sollte!
Im Bereich der Kosten hat Schiefer durch seine lange Haltbarkeit zwar ein
hervorragendes Kosten/Nutzen-Verhältnis, trotzdem ist er vergleichsweise
"hochpreisig" (so die IHK Koblenz in einer Stellungnahme zur
Mayener Dachgestaltungssatzung) in den Anschaffungskosten und kann so
durchaus als Investitionsbremse wirken. Darüber hinaus kann die bauphysikalische
Umrüstung eines Pfannendaches zum Schieferdach weitere Kosten verursachen!
Ist es also wirklich zeitgemäß, dass die Stadt Mayen dem einzelnen Hausbesitzer
in der Kernstadt vorschreiben will, welches Dachmaterial er zu verwenden und
damit gleichzeitig wie viel Geld er zu investieren hat?
Wir bitten Sie, wenn Sie diese oder
andere Bedenken gegen die Dachgestaltungssatzung teilen, unterstützen Sie uns:
Bitte beteiligen Sie sich als Bürger/in Mayens an diesem Offenlegungsprozess und
teilen Sie Ihre Bedenken der Stadtverwaltung mit. Dies kann mit dem beiliegenden
Vordruck, aber auch in einem eigenständigen Schreiben Ihrerseits geschehen. Nutzen
Sie bitte diese Chance der kommunalpolitischen Mitbestimmung!
Ps.: Sie können die beiliegenden Vordrucke (Word-Dokumente) benutzen:
(Bürgerbrief zur Dachgestaltungssatzung)
(Widerspruch zur Dachgestaltungsatzung)
ausdrucken, ausfüllen und bei einem
FWM-Mitglied
oder
bei der Stadtverwaltung
in den Briefkasten werfen.
Sie können auch direkt eine E-Mail an die Stadtverwaltung Mayen schicken!
fachbereich3@mayen.de
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schönberg
Pressemitteilung Freie Wähler Mayen 8. November 2005
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