Kernstadt: Nur Schiefer aufs Dach!
Der Mayener Stadtrat hat die Dachgestaltungssatzung beschlossen - Widmung der Verlängerung der Lindenstraße vertagt
Als "positive Gestaltungspflege" will die Verwaltung die jetzt beschlossene Dachgestaltungssatzung verstanden wissen. Ziel der Bestimmungen ist eine einheitliche und homogene Wirkung von Mayens Dächern. Deswegen ist beispielsweise im Kernbereich der Innenstadt - der Gestaltungszone A - "ausschließlich Schiefer aus einem heimischen Vorkommen (Eifel) beziehungsweise Schiefer, der in Form, Farbe und Struktur gleich ist, in altdeutscher und deutscher Deckung sowie in Schuppendeckung zulässig."So steht es im Paragrafen zwei des Regelwerkes. Ausnahmsweise gelte für Dächer von Gebäuden mit geringerer Dachneigung (2 bis 22 Grad) in der Gestaltungszone A, dass ausschließlich dunkelgraue Bedachungsmaterialien zulässig sind. Diskussion vor Beschluss Dem Mehrheitsbeschluss der Satzung in der jüngsten Stadtratssitzung ging allerdings eine kleine Diskussion voraus. Die Freien Wähler stimmten dagegen, ihnen sind die Vorschriften zu eng gefasst. Fraktionsvorsitzender Hans-Georg Schönberg verwies außerdem auf einige schriftlich eingereichte Bedenken während der öffentlichen Auslegung der Dachgestaltungssatzung. Ein Auszug aus der Eingabe eines Bürgers: "Die vorgesehene Regelung der Dachgestaltungssatzung nimmt den Hausbesitzern die Wahl zwischen verschiedenen Materialien mit ihren unterschiedlichen Anschaffungskosten." (csw) Rhein-Zeitung vom |